Clemens Benedikt Mandl, SiteFlip, Mittlerer Bahnweg 13, 8523 Frauental an der Laßnitz, Österreich
Stand: August 2026 (Fassung 2026-08-06)
Diese AGB gelten für alle Leistungen von SiteFlip (Auftragnehmer) gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB (Auftraggeber). Leistungen an Verbraucher werden nicht erbracht. Es gelten ausschließlich diese AGB; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsabschluss, den Vertrag im Rahmen seiner unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit zu schließen.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern keine Bindefrist genannt ist. Die kostenlose Website-Vorschau ist unverbindlich, bleibt 14 Tage abrufbar und begründet keine Zahlungspflicht. Sie wird aus öffentlich verfügbaren bzw. vom Empfänger bereitgestellten Informationen erstellt, ist von Suchmaschinen ausgenommen und wird auf Aufforderung des Empfängers unverzüglich offline genommen und gelöscht. An der Vorschau werden keine Rechte übertragen; sie begründet keinen Anspruch auf Weiterverwendung der gezeigten Gestaltung. Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Eine nachfolgende Auftragsbestätigung gibt den Vertragsinhalt lediglich wieder und ist für das Zustandekommen nicht erforderlich. Der Umfang der Leistungen ergibt sich abschließend aus der Leistungsdefinition des gewählten Pakets.
Maßgeblich ist die Leistungsdefinition in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen – insbesondere laufende SEO-Betreuung, Werbekampagnen, rechtliche Prüfungen sowie Individualentwicklungen – sind nicht geschuldet. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen eines gesonderten Auftrags und werden nach Aufwand oder Vereinbarung verrechnet. Eine barrierefreie Ausgestaltung im Sinne des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG), des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes und des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes ist nicht im Leistungsumfang enthalten, sofern sie nicht gesondert beauftragt wurde; die Prüfung, ob der Auftraggeber in deren Anwendungsbereich fällt, obliegt dem Auftraggeber. Vermittelt der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen Dritter – etwa die Registrierung einer Domain –, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten zu dessen Bedingungen zustande; der Auftragnehmer haftet nur für die von ihm selbst erbrachten Leistungen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine Anfrage anzunehmen; die Ablehnung eines Auftrags bedarf keiner Begründung und begründet keine Ansprüche.
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Unterlagen und Zugänge zeitgerecht bereit und erteilt Rückmeldungen und Freigaben in der Regel innerhalb von 7 Tagen. Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Kommt der Auftraggeber trotz schriftlicher Aufforderung und einer Nachfrist von 30 Tagen seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den bestehenden Bearbeitungsstand als Fertigstellung zu behandeln und die Schlussrechnung zu stellen, oder vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten. Der Auftraggeber garantiert, an allen bereitgestellten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Marken) über die erforderlichen Rechte zu verfügen, und hält den Auftragnehmer bei Ansprüchen Dritter aus einer Verletzung dieser Garantie schad- und klaglos. Der Auftragnehmer ist berechtigt, gelieferte Inhalte abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind, gegen die guten Sitten verstoßen oder seine Reputation gefährden; eine Pflicht zur eigenständigen rechtlichen Prüfung der Inhalte besteht nicht.
Der Auftraggeber behandelt die ihm überlassenen Zugangsdaten und Passwörter vertraulich und verwahrt die von ihm beigestellten Inhalte und Daten zusätzlich selbst, sodass sie bei Verlust jederzeit rekonstruiert werden können.
Vom Auftragnehmer bereitgestellte Rechtstexte (Impressums-, Datenschutz- und Cookie-Bausteine) sind standardisierte Muster und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Erstellung oder Anpassung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist nicht Leistungsgegenstand; bestehende AGB des Auftraggebers werden auf dessen Verantwortung eingebunden. Die inhaltliche Prüfung, Anpassung und Freigabe obliegt dem Auftraggeber; die Prüfung durch einen Rechtsanwalt wird empfohlen.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; diese wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen. Ändert sich der gesetzliche Steuersatz, gilt der im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltende Satz. Bei Beauftragung wird eine Anzahlung von 20 % des Erstellungspreises fällig; sie wird bei Abbruch des Projekts durch den Auftraggeber nicht rückerstattet. Die restlichen 80 % werden nach finaler Freigabe in Rechnung gestellt; Golive bzw. Übergabe erfolgen nach Zahlungseingang. Betreuungsentgelte sind je nach gewählter Option monatlich im Voraus oder als Jahresvorauszahlung fällig; geleistete Vorauszahlungen werden bei vorzeitiger Vertragsbeendigung nicht anteilig erstattet, sofern die Beendigung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Mehraufwand wird nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe erbracht und je angefangener 15 Minuten abgerechnet. Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsdatum, per Banküberweisung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen zwischen Unternehmern (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 456 UGB) sowie ein Pauschalbetrag von € 40 für Betreibungskosten (§ 458 UGB). Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Eine Aufrechnung ist nur mit einer vom Auftragnehmer anerkannten oder gerichtlich festgestellten Gegenforderung zulässig.
Die Website gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die finale Freigabe erteilt oder innerhalb von 7 Tagen nach der Fertigstellungsmeldung (Mitteilung des Auftragnehmers, dass die Website zur finalen Freigabe bereitsteht) keine konkreten Mängel schriftlich rügt. Der Golive bzw. die Übergabe auf Wunsch des Auftraggebers gilt jedenfalls als Abnahme.
Während der Laufzeit des Betreuungsvertrags wird die Website vom Auftragnehmer bereitgestellt und betrieben; der Auftraggeber darf sie in diesem Zeitraum uneingeschränkt für seinen Betrieb nutzen und bewerben. Eine Weitergabe an Dritte, eine Bearbeitung durch Dritte oder die Verwendung für andere Vorhaben ist während der Laufzeit nicht gestattet. Mit Beendigung des Vertrags und vollständiger Bezahlung aller offenen Beträge erhält der Auftraggeber gemeinsam mit dem Export das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht, die erstellte Website für eigene Zwecke zu nutzen – einschließlich der Übertragung im Rahmen von Unternehmensverkäufen oder -umstrukturierungen. Bei der Einmal-Erstellung ohne laufende Betreuung entsteht dieses Recht mit vollständiger Bezahlung und Übergabe. Wiederverwendbare Komponenten, Vorlagen und Code-Bibliotheken verbleiben beim Auftragnehmer und dürfen von diesem weiterverwendet werden; der Auftraggeber darf sie nicht gesondert kommerziell weiterverkaufen, lizenzieren oder als eigene Webdesign-Leistung vermarkten. Eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen, was die typische Nutzung der Website (Betrieb, Anpassung, Migration) nicht einschränkt. Bildmaterial stammt entweder vom Auftraggeber oder aus lizenzierten Bilddatenbanken; im zweiten Fall ist die vom Auftragnehmer erworbene Lizenz auf die Nutzung im Rahmen dieses Vertrags beschränkt. Bei Vertragsende teilt der Auftragnehmer die eingesetzten Fremdlizenzen für Bildmaterial und Schriftarten mit; deren Weiterverwendung erfordert einen eigenen Lizenzerwerb durch den Auftraggeber.
An Inhalten, die überwiegend automatisiert erzeugt wurden, besteht mangels menschlicher Schöpfung kein Urheberrechtsschutz; ein Ausschließlichkeitsrecht kann daran nicht eingeräumt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt als Referenz zu nennen; ein dezenter Hinweis im Footer der Website kann auf Wunsch des Auftraggebers entfallen.
Für Betreuungsverträge gilt die im Angebot gewählte Option: € 120/Monat netto mit 6 Monaten Mindestlaufzeit, danach von beiden Vertragsteilen zum Monatsende kündbar (Frist 1 Monat; erste Rate anteilig im Golive-Monat) – oder Jahresvorauszahlung von € 1.296 netto für 12 Monate, fällig spätestens am Tag des Golive; es gilt auch hier die Mindestlaufzeit von 6 Monaten ab Golive, geleistete Vorauszahlungen werden bei vorzeitiger Beendigung nicht anteilig erstattet, und nach Ablauf der bezahlten zwölf Monate geht der Vertrag automatisch in die monatliche Zahlung über, sofern keine erneute Vorauszahlung erfolgt. Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das monatliche Betreuungsentgelt frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit und danach höchstens einmal in zwölf Monaten anzupassen. Maßgeblich ist die Veränderung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI 2020 oder eines an seine Stelle tretenden Index) seit der letzten Festsetzung; darüber hinausgehende Erhöhungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Anpassung wird mindestens zwei Monate vorher schriftlich angekündigt. Übersteigt die Erhöhung 5 % gegenüber dem zuletzt gültigen Entgelt, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitszeitpunkt der Erhöhung zu, das er innerhalb von 14 Tagen ab Ankündigung ausüben kann.
Der Auftragnehmer strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an; dies ist ein Verfügbarkeitsziel, kein garantierter SLA, und begründet bei Unterschreitung keinen Schadenersatz. Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden angekündigte Wartungsfenster (mindestens 48 Stunden im Voraus, möglichst außerhalb der Geschäftszeiten), Ausfälle von Drittanbietern, höhere Gewalt und Angriffe Dritter sowie Eingriffe des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter. Nach jeder von SiteFlip vorgenommenen inhaltlichen Änderung wird ein Backup erstellt.
Gerät der Auftraggeber mit Betreuungsentgelten in Verzug, mahnt der Auftragnehmer schriftlich unter Setzung einer Nachfrist. Ist der offene Betrag drei Monate nach Fälligkeit weiterhin nicht bezahlt, ist der Auftragnehmer nach gesonderter Ankündigung mit mindestens vierzehn Tagen Vorlauf berechtigt, die Website durch eine statische Hinweisseite zu ersetzen, die Impressum und Kontaktdaten des Auftraggebers weiterhin ausweist. Für die Dauer dieser Einschränkung entfällt das Betreuungsentgelt; die bis dahin offenen Entgelte bleiben zur Zahlung fällig. Nach Zahlung aller offenen Beträge wird die Website unverzüglich wieder vollständig ausgeliefert; dauert der Verzug mehr als sechs Monate, ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Die Domain wird auf den Auftraggeber als Domaininhaber registriert; der Auftragnehmer wird lediglich als technischer Ansprechpartner eingetragen. Die Kosten der Domainregistrierung und -verlängerung sind für die Dauer des Betreuungsvertrags im Betreuungsentgelt enthalten (eine Domain). Endet der Betreuungsvertrag, übernimmt der Auftraggeber die Domain samt laufenden Kosten selbst; der Auftragnehmer ist nach Vertragsende nicht verpflichtet, die Domain zu verlängern. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber spätestens 30 Tage vor dem nächsten Verlängerungstermin auf die Übernahme hin. Bei Vertragsende erhält der Auftraggeber binnen 14 Tagen kostenlos einen vollständigen Export der Website-Inhalte sowie den Auth-Code der Domain; Migrations-Support erfolgt nur auf gesonderte Vereinbarung nach Aufwand. Ein Weiterbetrieb auf der Infrastruktur des Auftragnehmers ist nicht möglich.
Es gilt die Rügepflicht des § 377 UGB. Die Gewährleistungsfrist für funktionale Mängel der erstellten Website beträgt 6 Monate ab Abnahme; subjektive Designwünsche und nachträgliche Änderungswünsche sind keine Mängel. Ansprüche aus der Gewährleistung verjähren einen Monat nach Ende der Gewährleistungsfrist. Die Einrede gegen die Entgeltforderung im Sinne des § 933 Abs. 3 ABGB und die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB werden ausgeschlossen. Verbesserung geht der Preisminderung und der Vertragsauflösung vor. Für Änderungen, die der Auftraggeber selbst oder durch Dritte an der Website vornehmen lässt, entfällt die Gewährleistung im betroffenen Umfang.
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Auftragswert, bei Betreuungsverträgen mit der Summe von 12 Monatsbeiträgen begrenzt (maßgeblich ist der höhere Betrag); die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Abweichend davon ist die Haftung für den Verlust von Daten nicht ausgeschlossen, soweit die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart ist; sie ist in diesem Fall auf die Wiederherstellung der Daten und der Höhe nach mit 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, höchstens jedoch mit € 15.000,– begrenzt. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch ein Jahr ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
Für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte wird nicht gehaftet. Für Inhalte, die mit KI-Unterstützung erstellt werden, gilt derselbe Sorgfaltsmaßstab wie für sonstige Leistungen.
Beide Vertragsteile behandeln alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag zur Kenntnis gelangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen vertraulich und machen sie Dritten nicht zugänglich. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, dem Empfänger bereits ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren, ihm von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden oder aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung offenzulegen sind. Vom Auftragnehmer beigezogene Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltsgleichen Geheimhaltungspflicht unterliegen. Die Verschwiegenheitspflichten nach dem Datenschutzrecht bleiben davon unberührt und gelten zeitlich unbegrenzt.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung auf siteflip.at. Bei Betreuungsverträgen ist der Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO samt Anlagen Vertragsbestandteil. In allen datenschutzrechtlichen Fragen – insbesondere Weisungsrecht, Subauftragsverarbeiter, Löschung, Rückgabe und Haftung nach Art. 82 DSGVO – gehen die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags diesen AGB vor. Die Haftungsbeschränkungen des § 10 gelten nicht für Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO.
Ist der Auftragnehmer durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat – insbesondere Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt – vorübergehend an der Leistungserbringung gehindert, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend; der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert. Dauert die Verhinderung länger als acht Wochen an, ist jeder Vertragsteil berechtigt, hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten, für nicht erbrachte Leistungen empfangene Zahlungen werden rückerstattet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, dieses Vertragsverhältnis samt Rechten und Pflichten auf ein verbundenes Unternehmen oder eine Rechtsnachfolgerin zu übertragen, insbesondere im Zuge einer Umgründung oder eines Rechtsformwechsels (z. B. Einbringung in eine GmbH); der Auftraggeber wird hierüber schriftlich informiert. Erfolgt die Übertragung im Zuge einer bloßen Rechtsformänderung des Auftragnehmers bei fortbestehender wirtschaftlicher Identität (z. B. Einbringung des Einzelunternehmens in eine GmbH desselben Inhabers), besteht kein Kündigungsrecht. In allen anderen Fällen kann der Auftraggeber den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab Verständigung außerordentlich kündigen. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, ziehen die Vertragsteile vor Einleitung rechtlicher Schritte eingetragene Mediatoren nach dem ZivMediatG mit Schwerpunkt Wirtschaftsmediation bei. Kommt über die Auswahl der Mediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen zustande, werden frühestens einen Monat nach Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Die dabei angefallenen notwendigen Aufwendungen können in einem späteren Verfahren als vorprozessuale Kosten geltend gemacht werden.
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an: office@siteflip.at